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LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 5 AS 127/09 B |
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LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. August 2009 - L 5 AS 127/09 B (https://dejure.org/2009,71369)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau - 8 AS 1946/08
- SG Dessau-Roßlau, 14.02.2009 - S 8 AS 1946/08
- SG Dessau-Roßlau, 24.04.2009 - S 8 AS 1946/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 5 AS 127/09 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 5 AS 127/09
Die Kläger haben dagegen Berufung beim LSG eingelegt (L 5 AS 218/09).Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie auf die Gerichtsakte L 5 AS 218/09 ergänzend Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2008 - L 12 B 18/07
Zulässigkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall eines …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 5 AS 127/09
Mit Wirkung zum 1. April 2008 ist mit der Einführung von § 172 Abs. 3 Ziffer 2 SGG die Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH - unabhängig vom Wert des Beschwerdewerts - nunmehr "zusätzlich" und damit immer ausgeschlossen worden, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008, L 12 B 18/07 AL, Rdnr. 25). - LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 5 AS 127/09
Die Beschwerde ist hingegen ausgeschlossen, wenn das Gericht in diesen Fällen ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint (vgl. zur Begründung ausführlich den Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Februar 2009, L 5 B 305/08 AS und L 5 B 304/08 AS).